Rückführung
Stabilisiert sich die Situation der Herkunftsfamilie eines Pflegekindes innerhalb eines für das Kind vertretbaren Zeitraums in einem Maß, dass zukünftig die Erziehungsaufgabe dort wieder angemessen wahrgenommen werden kann, ist zu erwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen (z.B. begleitende ambulante Hilfen zur Erziehung) eine Rückführung in den Haushalt der leiblichen Eltern erfolgen kann.
0