Kindergeld
Pflegeeltern erhalten für ein in ihren Haushalt aufgenommenes Pflegekind Kindergeld, wenn sie mit diesem durch ein familienähnliches auf längere Dauer angelegtes Band verbunden sind, ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht und sie es zu einem nicht unwesentlichen Teil auf ihre Kosten unterhalten.
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