Kindererziehungszeiten
Pflegeeltern können Kindererziehungszeiten ihres Pflegekindes auf ihre Rentenversicherung anrechnen lassen, sofern sie
- das Kind voll in den eigenen Haushalt aufgenommen haben und
- das Pflegeverhältnis auf längere Dauer angelegt ist.
- das Kind voll in den eigenen Haushalt aufgenommen haben und
- das Pflegeverhältnis auf längere Dauer angelegt ist.
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