Seit dem 01.01.2004 haben Pflegeeltern, die ein dauerhaft ein Pflegekind aufgenommen haben, wie leibliche Eltern und Adoptiveltern einen Anspruch auf Elternzeit.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen