Verfahrenspfleger
Pflegeeltern werden häufig dann mit einem Verfahrenspfleger (auch "Anwalt des Kindes") "konfrontiert", wenn es um die gerichtliche Klärung einer Umgangsregelung geht, die leiblichen Eltern einen Antrag auf Herausgabe des Kindes oder die Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie gestellt haben.
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