Umgangsrecht von Pflegepersonen
Wird ein Pflegeverhältnis beendet (-> Beendigung des Pflegeverh.) steht Personen, bei denen das Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat und/oder bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
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