Polizeiliches Führungszeugnis - Kostenbefreiung

NACHTRAG 2012: Das Bundesamt für Justiz hat neu entschieden, dass Pflegeeltern für ein Führungszeugnis keine Gebühren mehr zu zahlen haben.
Das Landesjugendamt Rheinland teilt mit, dass das Bundesamt für Justiz die Frage der Gebührenbefreiung für die Erteilung eines Führungszeugnisses für Pflegeeltern im Rahmen der Vollzeitpflege gem. § 33 Abs. 1 SGB VIII im Zusammenhang mit der Gebührenbefreiung für ehrenamtlich Tätige nochmals aufgegriffen und nun folgende Entscheidung mitgeteilt hat:


"Die Gebührenbefreiung gilt auch für Pflegeeltern (einschl. deren Angehörige). Sie gilt nicht für Tagespflegepersonen!"




Es gibt seit 2011 einen neuen Erlass des Ministeriums der Justiz - demnach sind polizeiliche Führungszeugnisse für PE NICHT von den Kosten befreit, weil diese eine Aufwandsentschädigung bekommen:


das Bundesamt für Justiz hat die Frage der Gebührenbefreiung für die Erteilung eines Führungszeugnisses für Pflegepersonen im Rahmen der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII nochmals aufgegriffen und nun folgende Entscheidung mitgeteilt:
"Gebührenbefreiung für die Erteilung eines Führungszeugnisses kann nach § 12 der Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) gewährt werden, wenn dies mit Rück-sicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint. Bei der Abfassung des Erlasses vom 22. 11. 2006 wurde davon ausgegangen, dass Pflegeeltern keine Aufwandsentschädigung erhalten und deshalb im engeren Sinn "ehrenamtlich" tätig werden. Jedenfalls heute erhält dieser Personenkreis eine derartige Entschädigung; eine Gebührenbefreiung kann deshalb nicht gewährt werden. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich der Erlass schon wegen der zeitlichen Reihenfolge nicht auf die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse beziehen kann."