Tagespflege findet meist im Haushalt der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater, statt.
Als Tagesmutter oder Tagesvater benötigt man eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt wenn man mehr als 15 Stunden wöchentlich oder länger als 3 Monate, gegen Entgelt, Kinder betreut.
Die Betreuungszeiten werden individuell mit der Tagesmutter, dem Tagesvater, abgesprochen und sollten in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten werden.