In einem SPZ bestehen Möglichkeiten von Diagnostik und Therapie, die in der Regel die Möglichkeiten anderer diagnostisch und therapeutisch tätiger Stellen übersteigen.
Deutschlandweit gibt es über 100 Sozialpädiatrische Zentren.
Im SPZ werden Kinder und Jugendliche betreut, die Betreeung kann bereits im Säuglingsalter beginnen. Auffälligkeiten und Störungen, die zu einer Vorstellung im SPZ
führen können, können alle Teilbereiche der Entwicklung betreffen. Insbesondere gehören dazu:
- Bewegungsstörungen
- Entwicklungsverzögerungen
- Sprachstörungen
- Mund-Eßstörungen
- Teilleistungsstörungen
- Lernschwierigkeiten
- Anfallsleiden
- Aufmerksamkeitsstörungen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Frühkindliche Regulationsstörungen
- Interaktionsstörungen
- Seelische Konflikte
- Geistige Behinderungen
- Körperbehinderungen
- Mehrfachbehinderungen
Haben Eltern den Verdacht, dass Teilbereiche der kindlichen Entwicklung auffällig verlaufen, ist erster Ansprechpartner der Kinderarzt. Mit ihm gemeinsam kann entschieden werden, ob die Vorstellung in einem SPZ notwendig ist. Wird dies bejaht, erfolgt eine Überweisung durch den Kinderarzt.