In einem in der Regel auf 1 bis 2 Jahre angelegten Zeitraumes werden durch intensive Beratung und Begleitung der Familie Lösungen von Alltagsproblemen und eine Konfliktbewältigung geübt und probiert. Um eine SPFH gewährt zu bekommen, müssen Eltern einen Antrag auf Erziehung beim zuständigen JA stellen, und es muss ein Hp aufgestellt werden, in dem die einzelnen Lösungsschritte, gemeinsame Ziele und Überprüfungszeiträume festgelegt werden. Eine SPFH wird meist in Familien eingesetzt, in denen es soziale, emotionale oder ökonomische Probleme gibt. Eltern sollen ganz gezielt mit praktischen Hilfen bei Fehlern in der Erziehung (Vernachlässigung, Misshandlung), bei unangemessenem Ausgabeverhalten und in der Versorgung des Haushalts unterstützt werden. Es muss aber immer auch ein erhöhter erzieherischer Bedarf vorliegen. Der sozialpädagogische Familienhelfer besucht die Familie regelmäßig in ihrer Wohnung und erleben so die vorliegenden Probleme unmittelbar vor Ort. So ergibt sich die Möglichkeit, gemeinsam mit der Familie nach Lösungen zu suchen. Nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ sollen den Familien die Verantwortung für die Bewältigung der Probleme nicht abgenommen, sondern gangbare Wege aufgezeigt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Wünschenswert ist dabei die Bildung einer tragfähigen Vertrauensbasis, um auch tiefliegende Problemlagen behandeln und verschiedene sozialpädagogische Methoden einsetzen zu können. Die SPFH ist eine spezielle Art der Hilfe für Familien, die nicht zu verwechseln ist mit der Familienhilfe, die die jugendamtliche Sozialarbeit der 70er bis 90er Jahre prägte und damals die Arbeit der Sozialarbeiter/innen der JÄ war. Ziel des Einsatzes der SPFH ist es unter anderem, eine Herausnahme des in seiner Familie gefährdeten Kindes zu verhindern. Dieser erzieherische Bedarf wird über das Wohl des Kindes und dessen notwendiger Verbesserung definiert. (§1666 BGB)