Pflegekinderdienst

  • Viele Jugendämter, aber auch freie Träger, verfügen über einen spezialisierten Pflegekinderdienst.

    Seine Aufgabe ist es, allen Beteiligten beratend und vermittelnd zur Seite steht und sie in allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Pflegeverhältnis auftreten, zu informieren, zu begleiten und zu unterstützen.



    Die Hauptaufgaben des Pflegekinderdienstes sind


    - die Anwerbung und Vorbereitung potentieller Pflegeeltern auf ihre spätere Aufgabe,


    - die Fortbildung von Pflegeeltern,


    - die Vermittlung und Kontaktanbahnung eines Kindes in eine bestimmte Pflegefamilie,


    - die Begleitung und Beratung der Pflegefamilie bei der Erziehung des Kindes,


    - die Unterstützung bei der Kontaktpflege des Kindes zu seinen leiblichen Eltern,


    - eine kontinuierliche Überprüfung, ob das Pflegeverhältnis dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entspricht und ob es die notwendige Förderung für eine positive Entwicklung erhält,


    - die Erstellung und Fortschreibung eines Hilfeplans (im Zusammenwirken mit anderen Fachkräften),


    - die Klärung der Frage, ob und wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren