Pflegekind

  • Ein Pflegekind ist ein Kind, dessen Eltern zeitweise oder dauerhaft nicht in der Lage sind, die notwendige Erziehung und/ oder Versorgung sicher zu stellen und das daher in einer Pflegefamilie lebt.

    Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist eine Maßnahme der "Hilfe zur Erziehung" und gesetzlich in § 33 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert.


    Beteiligt an dieser Form der Hilfe zur Erziehung sind die Herkunftseltern, sofern vorhanden der gesetzliche Vertreter (Vormund/ Pfleger), die Mitarbeiter der betreuenden Stelle und die Pflegeeltern.



    Ein Pflegekind ist immer ein Kind zweier Familien. Häufig besteht nach der Unterbringung in der Pflegefamilie Kontakte zur Herkunftsfamilie.


    Pflegekinder haben bis zur Unterbringung in einer Pflegefamilie in der Regel schwierige und oft belastende Erfahrungen mit ihren Eltern gemacht. Diese Erfahrungen haben das Kind geprägt und zeigen sich häufig in der Pflegefamilie, z.B. im Umgang mit den "neuen Eltern" oder durch Verhaltensauffälligkeiten. Viele Pflegekinder sind aufgrund schwerster Belastungen und Erlebnisse in der Herkunftsfamilie traumatisiert.



    Die Vermittlung von Pflegekindern und die Betreuung von Pflegefamilien erfolgt durch das Jugendamt oder einen freien Träger ( z.B.Diakonie, Sozialdienst kath. Frauen).