Adoptionspflege

  • Adoptionspflege ist die Zeit von der Aufnahme eines zur Adoption freigegebenen Kindes bis zur eigentlichen Adoption, d.h. dem Abschluß des Adoptionsvertrages.

    Innerhalb der Adoptionspflege gehört das Kind juristisch gesehen noch zu seiner Herkunftsfamilie. Seine Herkunftseltern haben jedoch nicht mehr die elterliche Sorge für das Kind und die zukünftigen Adoptionseltern haben sie noch nicht. In dieser Zeit hat das Jugendamt die Vormundschaft. Die Adoptionspflege dient dem Ziel, in dieser Zeit eine Beziehung zwischen den annehmenden Adoptionsbewerbern und dem Kind zu ermöglichen. Besonders bei älteren Kindern ist dies von Bedeutung, bevor das Kind adoptiert wird. Im allgemeinen wird von 1 Jahr Adoptionspflege ausgegangen, bei älteren Kindern kann sich die Zeit auch verlängern.



    Während der Adoptionspflege haben die zukünftigen Adoptiveltern schon für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Es bestehen auch Ansprüche auf Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

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