Das Pflegekind muss mit Erstwohnsitz bei den Pflegeeltern gemeldet sein. Eine Bestätigung über die Haushaltszugehörigkeit erhalten Pflegeeltern beim Einwohnermeldeamt.
Die Eintragung auf der Karte der Pflegeeltern muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Gesetzliche Grundlage: