Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Häufig wird die vorübergehende Unterbringung aufgrund von Krankheiten, Krankenhaus- oder Kuraufenthalt der Personensorgeberechtigten notwendig. Aber auch andere, zeitlich begrenzte Krisensituationen in der Familie (z.B. bei Scheidung) können eine Unterbringung des Kindes in einer Kurzzeitpflege notwendig machen.
Wesentliche Merkmale der Kurzzeitpflege:
- Das Kind ist für einen überschaubaren - in der Regel vorher festgelegten - Zeitraum in der Familie
- Das Kind kehrt nach diesem Zeitraum wieder zu den/ dem Personensorgeberechtigten zurück.