Kindeswohlgefährdung

  • Das Kindeswohl umfasst das Recht eines Kindes/ Jugendlichen auf Wohlergehen und gesunde Entwicklung.

    Hierunter fallen das Recht des Kindes/ Jugendlichen auf angemessene Pflege, Betreuung und Versorgung, auf gewaltfreie Erziehung, auf die Pflege sozialer Kontakte und auf angemessene Bildung.



    Das Recht auf Erziehung und Versorgung eines Kindes/ Jugendlichen obliegt den Eltern, die damit verpflichtet sind, das Kindeswohl zu gewährleisten. Der Staat darf nur in begründeten Ausnahmefällen, nämlich bei einer Gefährdung des Kindeswohls, in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen.


    Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung sind rechtlich nicht eindeutig besschrieben und bedürfen daher der Auslegung durch die Rechtsprechung. Eine Kindeswohlgefährdung liegt danach vor bei einer erheblichen seelischen oder körperlichen Gefährdung eines Kindes/ Jugendlichen, z. B. durch Vernachlässigung oder durch schädliches Verhalten (Misshandlung, Missbrauch) der Sorgeberechtigten oder Dritter gegenüber dem Minderjährigen.



    Bei Kindeswohlgefährdung ist das Jugendamt verpflichtet, angemessene Hilfen zur Verfügung zu stellen. Werden von der leiblichen Familie entsprechenden Hilfeangebote abgelehnt, kann das Familiengericht eingeschaltet werden, damit die zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung erforderliche Hilfen umgesetzt werden können. Solche Hilfen können die Erziehungsbeistandschaft, eine Sozialpädagogische Familienhilfe, die Unterbringung bei Pflegeeltern, die Heimerziehung oder Formen von betreutem Wohnen sein.


    In Konfliktfällen ist dem Kindeswohl Vorrang gegenüber dem Erziehungsrecht der Eltern einzuräumen, eine sorgfältige Prüfung hierüber ist jedoch vorzunehmen.



    Gesetzliche Grundlagen:


    § 1626 BGB - Elterlicher Sorge, Grundsätze


    § 1631 BGB - Inhalt und Grenzen der Personensorge


    § 1666 BGB - Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


    § 1696 BGB - Abänerung und Überprüfung gerichtlicher Anordnungen


    § 27 KJHG - Hilfen zur Erziehung