Kindergartenbeiträge werden hiervon nicht erfasst. Sie können daher beim Jugendamt beantragt und müssen dann übernommen werden. Dies kann durch die Pflegeeltern aber auch durch den Kindergarten erfolgen.
Entgegen der Bestimmungen bei leiblichen Kindern gelten die Einkommensgrenzen, die üblicherweise bei der Berechnung/ Befreiung von Kindergartenbeirägen zugrunde gelegt werden, nicht, da Pflegeeltern ihren Pflegekindern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet sind. Das Einkommen der Pflegeeltern ist also ohne Bedeutung und Pflegeeltern müssen entsprechende Anfragen nicht beantworten. Es reicht, bei einer solchen Anfrage zur Feststellung der Höhe des zu zahlenden Beitrags den eigenen Namen und den des Kindes anzugeben und zusätzlich zu vermerken, dass es sich um ein Pflegekind handelt.