Kindererziehungszeiten

  • Pflegeeltern können Kindererziehungszeiten ihres Pflegekindes auf ihre Rentenversicherung anrechnen lassen, sofern sie
    - das Kind voll in den eigenen Haushalt aufgenommen haben und
    - das Pflegeverhältnis auf längere Dauer angelegt ist.

    Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei leiblichen Eltern.