Herkunftseltern

  • Als Herkunftseltern bezeichnet man die leiblichen (biologischen/genetischen) Eltern eines Pflegekindes.

    Auch wenn sie in der Vergangenheit ihrer Erziehungsaufgabe nicht in aureichendem Maß nachkommen konnten, haben sie auch nach der Unterbringung ihres Kindes in der Vollzeitpflege Rechte und Möglichkeiten, die Entwicklung ihres Kindes mitzugestalten.



    Herkunftseltern haben das Recht, an den regelmäßig stattfindenden Hilfeplanungen teilzunehmen und Unterstützung vom Jugendamt oder anderen Helfern zu erhalten, um ihre persönliche Situation zu verändern. Sie haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Häufig sind sie auch nach der Unterbringung Inhaber des Sorgerechtes oder doch zumindest von Teilen des Sorgerechtes, so dass sie ganz oder in Teilbereichen die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes sind. Sie haben - sofern es hierzu nicht eines gerichtlichen Beschlusses bedurfte - der Unterbringung ihres Kindes in der Pflegefamilie zugestimmt und haben damit die Möglichkeit, eigene Vorstellungen für die weitere Planung zu äußern, die es zu berücksichtigen gilt, solange dadurch weder das Kindeswohl gefährdet noch die erzieherischen Möglichkeiten der Pflegefamilie über Gebühr eingeschränkt werden.



    Herkunftseltern müssen umfassend darüber informiert werden, was die Unterbringung ihres Kindes in der Pflegefamilie bedeutet (§ 36 KJHGacro_blue.gif ). Dazu gehören auch Informationen über das Bindungsverhalten von Kindern, damit sie verstehen können, dass sich ihr Kind nach einer gewissen Zeit (die abhängig ist vom Alter des Kindes und den Umständen der Unterbringung) an die Pflegepersonen bindet und sie als seine sozialen Eltern annimmt, so dass ihm eine Trennung dann nicht mehr zugemutet werden kann, weil sie mit der Gefahr erheblicher seelischer Schäden einherginge. Herkunftseltern haben ein Anrecht darauf zu erfahren, dass ihnen nur eine begrenzte Zeit bleibt, die Erziehungsbedingungen in ihrer Familie oder ihre eigene Situation so zu verändern, dass eine Rückkehr des Kindes in ihren Haushalt erfolgen kann.



    Die Herausnahme eines Kindes bedeutet auch für die Herkunftseltern häufig eine Traumatisierung. Daher ist es wichtig, dass sie nach der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie nicht alleine gelassen sondern durch Fachkräfte betreut werden. Mit den Herkunftseltern muss in diesem Rahmen auch thematisiert werden, was das bisherige Leben in ihrer Familie für das Kind bedeutet und welche Auswirkungen das auf es bedeutet. Sie müssen dabei unterstützt werden, zu erkennen, welche Bedürfnisse ihr Kind hat und wie sie diesen Bedürfnissen gerecht werden können. Sie benötigen Unterstützung, um entweder innerhalb der ihnen verbleibenden Zeit Voraussetzungen für das Kind in ihren Haushalt zu schaffen oder - bei einer dauerhaften Unterbringung - eine neue Elternrolle zu entwickeln, in der sie dem Kind die Möglichkeit zur Entwicklung in der und Bindung an die Pflegeeltern ermöglichen ohne es vollständig zu verlassen. Sie müssen sich, ebenso wie die Pflegeeltern, auf eine konstruktive Zusammenarbeit einlassen, um eine Atmosphäre zu schaffen, in der das Kind bestmöglich aufwachsen kann. Dabei Unterstützung zu leisten ist Aufgabe des Jugendamtes (§ 37 KJHGacro_blue.gif ).



    Häufig gelingt es Herkunftseltern jedoch nicht, die sich ihnen bietenden Möglichkeiten der weiteren Mitgestaltung des Lebens ihres Kindes anzunehmen oder umzusetzen.


    Sie haben sich oft im Vorfeld (vor der Herausnahme des Kindes) gescheut, frühzeitig Hilfen zu beantragen oder ihnen angebotene Hilfen anzunehmen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein:


    Viele Herkunftseltern können die Gründe für Interventionsversuche des Jugendamtes nicht nachvollziehen. Sie empfinden sie als Einmischung in ihre persönliche Verhältnisse oder erleben sich als Opfer eines aus ihrer Sicht willkürlich agierenden Jugendamtes oder Gerichtes.


    Andere Herkunftseltern ahnen oder wissen um ihre Erziehungsdefizite und fürchten bei einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt um den Erhalt ihrer Familie.


    Herkunftseltern müssen zudem befürchten, bei einer Inobhutnahme ihres Kindes von ihrem Umfeld stigmatisiert zu werden. Häufig schämen sie sich auch, ihrer Elternrolle nicht alleine gerecht werden zu können oder haben Versagensängste.


    Manchmal negieren Herkunftseltern auch ihnen bewusste Probleme oder Vorkommnisse, da sie strafrechtlich relevant sind und die Annahme von Hilfe ein Strafverfahren nach sich ziehen könnte.



    All diese Umstände führen häufig dazu, dass die Probleme in der Herkunftsfamilie erst bei nicht mehr zu verbergenden massiven Defiziten in ihrem ganzen Ausmaß bekannt werden. Oft sind dann aber die Familienmitglieder oder -strukturen in einer so massiven Art geschädigt, dass ambulante Hilfen zur Erziehung nicht mehr ausreichend erscheinen und eine Fremdunterbringung, die ja eigentlich letzte Mittel der Hilfe zur Erziehung sein sollte, notwendig ist. Oft bestärkt Herkunftsfamilien genau das in ihren bereits zuvor vorhandenen Befürchtungen und in ihrem Misstrauen gegenüber den Hilfen des Jugendamtes.



    Dies kann dazu führen, dass Herkunftseltern sich in eine destruktive Rolle gegenüber allen an der Hilfe Beteiligten flüchten und nicht in der Lage sind, Hilfeangebote des Jugendamtes anzunehmen. Es können auch Abneigungen gegen die Pflegeeltern, die als Konkurrenz erlebt werden, als die Familie, die alles das leistet, was sie nicht leisten konnten, entstehen. Ein solches destruktives Verhalten kann bis zum kompletten Kontaktabbruch (zu Jugendamt und Kind) führen oder sich in oppositionellem Verhalten zeigen, dass für alle Beteiligten oft nur schwer auszuhalten ist.