Die Dauerpflege ist die Unterbringungsform bei der ein Kind für längere Zeit in die Familie der Pflegeeltern aufgenommen wird. Sie hat Vorrang vor der Heimerziehung, ist aber nachrangig gegenüber der Adoption.
Relevante gesetzliche Regelungen finden sich vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Der Dauerpflege speziell ist § 33 SGB VIII gewidmet: "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.
Die Dauerpflege ist "eine auf Dauer angelegte Lebensform". Die Pflegefamilie ist nicht "Ergänzungsfamilie", die eine kurz- bis mittelfristige Jugendhilfemaßnahme durchführt und bei der prinzipiell die Rückführung des betroffenen Kindes in die Herkunftsfamilie vorgesehen ist sondern sie ist eher "Ersatzfamilie", in der das Pflegekind möglichst ungestört von den leiblichen Eltern eine kompensatorische, positiv zu bewertende Erziehung erfahren soll.
Die Dauerpflege wird dann als die angemessene Form der Vollzeitpflege gewählt, wenn die Prognose hinsichtlich der Möglichkeit der Verbesserung der (erzieherischen) Situation in der Herkunftsfamilie ungünstig erscheint.