Freie Träger

  • Als freie Träger werden im SGB (Sozialgesetzbuch) nicht-öffentliche Träger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) von Sozial-, Jugend- und anderen Hilefmaßnahmen bzw. Angeboten bezeichnet.

    Freie Träger führen entsprechend ihres eigene Auftrages, ihres Selbstverständnisses und ihre Ideologie Maßnahmen durch (z.B. Ferienlager für Kinder), unterhalten Einrichtungen (z. B. Jugendclubs) und machen Angebote (z.B. Erziehungsberatung). Zur Durchführung ihrer Angebote erhalten sie öffentliche Zuschüsse, die jedoch nicht kostendeckend sind.



    Die bekanntesten freien Träger sind


    - Diakonisches Werk (DW) der evangelischen Kirche


    - Deutscher Cariats-Verband der katholischen Kirche


    - Deutsche Rotes Kreuz (DRK)


    - Arbeiterwohlfahrt (AWO)


    - Der Päritätische Wohlfahrtsverband (DPWV)


    - Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)



    - Sozialdienst katholischer Männer und Frauen (SKFM, SKM, SKF)


    - Arbeiter-Samariter-Bund (ABS)


    - Internationaler Bund – Freier Träger der Bildungs-, Jugend- und Sozialarbeit e.v.


    - SOS-Kinderdörfer



    Die ersten sechs Verbände sind in der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen.