Es entscheidet immer ein Einzelrichter.
Verhandlungen am Familiengericht sind nicht öffentlich (Ausnahme: Unterhaltsstreitigkeiten und Verfahren über den Zugewinnausgleich), lediglich zur Verkündung eines Urteils muss die Öffentlichkeit zugelassen werden.
Rechtsmittelgericht ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts (Senat für Familiensachen oder Familiensenat).
Gesetzliche Grundlagen: