Befristete Vollzeitpflege

  • Befristete Vollzeitpflege ist vorgesehen für Kinder deren Pflege und Betreuung in einem überschaubaren Zeitraum von der Herkunftsfamilie nicht sichergestellt werden kann, die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie aber wahrscheinlich ist.

    Die Erziehungsperson muss in der Lage sein das Kind, in dieser belastenden Lebenssituation, im Spannungsfeld zwischen Bindung und Trennung stützend zu begleiten. In der Regel erfordert diese Pflegeform engen Kontakt zur Herkunftsfamilie, ggf. in Begleitung des Kindes bei der Wiedereingliederung in seine Familie oder die Unterstützung bei einem Wechsel in eine dauerhafte Unterbringungsform. Ein ausreichender Zeitrahmen für die Grundversorgung und Betreuung des Kindes/Jugendlichen ist zu gewährleisten.


    Soweit es nicht dem Kindeswohl widerspricht, gewährleistet die Erziehungsperson den Kontakt zur Herkunftsfamilie und unterstützt den Erhalt des sozialen Umfeldes. Übernachtungen bei der Herkunftsfamilie sind nach Absprache mit dem Jugendamt möglich.


    Quelle: http://www.agsp.de/html/d44.html