Dies können z.B. Kosten zu Klassenfahrten oder für Nachhilfeunterricht, für Erstausstattung, persönlichen Anlässe wie Taufe, Kommunion oder Konfirmation, Weihnachten oder Geburtstag, Einschulung u.v.m. sein.
Für die Übernahme dieser Kosten können Pflegeeltern einmalige Beihilfen beantragten. Die Jugendämter entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welcher Höhe die beantragten Beihilfen bewilligt werden.
Eine landes- oder gar bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.