Abbruch des Pflegeverhältnisses

  • Durch einen Abbruch wird ein Pflegeverhältnis ungeplant vorzeitig beendet.

    Das Kind wechselt aus der Familie in einen anderen Hilferahmen. Dies kann eine weitere - ggf. professionelle - Pflegefamilie sein, eine Heimeinrichtung, eine betreute Wohnform oder auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

    Die Gründe hierfür können vielfältig sein:

    • Die Pflegefamilie kann den Bedürfnissen des Kindes nicht mehr gerecht werden.
    • Es ist zu Konflikten und Beziehungsstörungen zwischen den Beteiligten gekommen, die sich so verfestigt haben, dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich ist.
    • Das Pflegeverhältnis wird durch "außen" (z.B. Herkunftsfamilie oder auch Jugendamt) massiv beeinträchtigt, so dass die Pflegefamilie erheblich beeinträchtigt wird und keine Perspektive mehr für das Zusammenleben mit den Kind sieht.


    Obwohl vor einem Abbruch in der Regel vielfältige und meist professionell begleitete Konfliktlösungsversuche erfolgten, bedeutet ein Abbruch für viele Pflegeeltern ein Scheitern. Dieser Gedanke ist falsch. Vielmehr kann der Abbruch eines Pflegeverhältnisses ein Ausdruck dafür sein, dass die Bedürfnisse des Kindes und damit verbunden die Anforderungen an die Pflegefamilie falsch eingeschätzt wurden (weil zu wenige Informationen vorlagen oder die Ursachen für bestimmte Verhaltensweisen nicht richtig gedeutet wurden). Ein Abbruch kann auch ein Zeichen dafür sein, dass die Vollzeitpflege nicht die angemessene Hilfeform war (vielleicht war ein Kind nicht mehr "familienfähig" und hätte eher von einer Heimunterbringung profitiert). Häufig verstärken sich auch die Auffälligkeiten von Kindern mit zunehmendem Alter und entwickeln sich im Laufe der Jahre zu einer erheblichen Belastung für alle Familienmitglieder, die so nicht vorhersehbar war.

    Ein Abbruch konfrontiert auch das Pflegekind mit einem Wechsel seiner Bezugspersonen und seinem sozialen Umfeld und kann auch bei ihm ein Gefühl des Scheiterns hervorrufen. Andere Pflegekinder reagieren mit (oft auch scheinbarer) Gleichgültigkeit oder Erleicherung.

    In jedem Fall ist es wichtig, nach dem Abbruch eines Pflegeverhältnisses alle Beteiligten weiter zu begleiten:
    Pflegeeltern brauchen die Möglichkeit, ihr subjektiv gefühltes Versagen und ihre Trauer oder auch die Erleicherung über den neu gewonnenen "Familienfrieden" zu thematisieren.
    Betroffenen Kinder/Jugendliche sollte die Möglichkeit gegeben werden, die sich wiederholende Trennungssituation aufzuarbeiten, um ihre Identitätsentwicklung und Beziehungsfähigkeit so wenig wie möglich zu gefährden.

    Ein Abbruch des Pflegeverhältnisse ist nicht zwangsläufig ein Abbruch aller Beziehungen zwischen Pflegeeltern und Pflegekind. Nach dem Abbruch eines Pflegeverhältnisses steht den Pflegepersonen ein Umgangsrecht zu, sofern dies dem Kindeswohl dient (-> Umgangsrecht von Pflegepersonen).