Durch Gespräche und Hausbesuche, häufig auch ergänzt durch einen schriftlichen Lebenslauf und einen Fragebogen, macht sich die Vermittlungsstelle ein Bild von den Bewerbern und ihren Vorstellungen. Hierbei werden persönliche und formale Apekte der Bewerber thematisiert. Die Eignungsüberprüng dient jedoch nicht nur der vermittelnden Stelle dazu, Informationen über die Bewerber zu erhalten, sondern sie bietet Bewerbern die Möglichkeit, sich mit allen Belangen, die mit der Aufnahme eine Pflegekindes verbunden sein können, auseinanderzusetzen. Die meisten Vermittlungsstellen bereiten die Bewerber zudem durch Schulungen/Seminare auf ihre zukünftige Aufgabe als Pflegeeltern vor.
Das Bewerberverfahren dient also einerseits der vermittelnden Stelle dazu, ein möglichst genaues Bild von den Bewerbern, ihren Vorstellungen, Möglichkeiten und auch Grenzen zu erhalten, so dass eine spätere Vermittlung gelingen kann und gibt andererseits den Bewerbern die Möglichkeit, sich selber bezüglich ihrer Motivation und Leistungsfähigkeit auseinander zu setzen, umfassende Informationen zu erhalten und nachfolgend eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen, ob sie ein Pflegekind aufnehmen möchten und was sie sich zutrauen.
Folgende Aspekte werden im Bewerberverfahren in der Regel thematisiert:
I Persönliche Aspekte:
1. Motivation und aktuelle Lebenssituation:
Bereitschaft zur Auseinandersetzung über
- Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes - Vorstellungen und Wünsche zu einem Pflegekind
- Lebenssituation und Lebensplanung in Partnerschaft und Beruf
- Position und Rolle eines zukünftigen Pflegekindes
- eventuell vorhandene ökonomische Interessen
Klärung der
- Familienstruktur (Anzahl der eigenen Kinder, Altersstruktur)
- Atmosphäre in der Familie
- Einbindung der Familie in das soziale Netz
- Freizeitgestaltung / Hobbys
2. Biographie
Bereitschaft zur Reflexion über
- Verlauf der eigenen Kindheit
- Krisenbewältigung in der eigenen Herkunftsfamilie
- Erfahrungen bei der Erziehung der eigenen Kinder
3. Erzieherische Kompetenz und Erfahrung
Einschätzung der
- Bereitschaft, das Pflegekind so zu akzeptieren, wie es ist
- Fähigkeit, trotz konfliktreicher Entwicklung, dem Pflegekind mit emotionaler Wärme zu begegnen
- Fähigkeit, sich in die Lebenssituation des Pflegekindes einzufühlen und seine Bedürfnisse zu erkennen
- Fähigkeit zu direktem und konsequenten erzieherischem Handeln
- Bereitschaft, den Familienalltag entsprechend den Bedürfnissen des Pflegekindes umzugestalten/beständig anzupassen
- Fähigkeit, Konflikte einzugehen, auszuhalten aber auch eigene Leistungsgrenzen zu erkennen
- Bereitschaft, Unterstützung von außen anzunehmen
- Bereitschaft, neben Berufstätigkeit und Alltagsverpflichtung genügend Zeit für das persönliche Zusammensein mit dem Pflegekind aufzubringen
- Bereitschaft zu Kontakten mit anderen Pflegeeltern und zur Öffnung zum sozialen Umfeld
- Bereitschaft, das Pflegekind bis zu seiner Verselbständigung zu betreuen (bei Dauerpflege-Bewerbern)
4. Beziehungs- und Bindungsfähigkeit
Prognose zur
- Würdigung der Loyalitätsbindung des Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie
- Bereitschaft, die Herkunftsfamilie mit ihrer besonderen Erziehungsschwierigkeit zu akzeptieren und respektieren
- Förderung des Kontaktes des Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie soweit dem keine Gründe entgegenstehen
- Fähigkeit und Bereitschaft, verlässliche Beziehungen zu dem Kind aufzubauen und auch in Krisensituationen zu halten
5. Reflexionsfähigkeit
Einschätzung der
- Fähigkeit zur Toleranz gegenüber anderen sozialen Schichten, Religionen, Nationalitäten und Lebensformen
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Reflexion über eigene Erfahrungen und Vorstellungen bei der Erziehung von Kindern
- Kooperationsfähigkeit im Rahmen des öffentlichen Erziehungsauftrages
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder einem freien Träger im Vorfeld der Inpflegegabe
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation mit dem Jugendamt, der Herkunftsfamilie und allen am Pflegeverhältnis Beteiligten
- Aktive Mitgestaltung bei der Umsetzung des Hilfeplans
- Bereitschaft, in schwierigen Situationen Fachdienste in Anspruch zu nehmen
- Möglichkeit und Bereitschaft, ausreichend Zeit für erforderliche Termine (Besuchskontakte, Hilfeplanung, Arzttermine) zur Verfügung zu stellen
II. Formale Aspekte:
- ausreichender Wohnraum/kindgerechte Räumlichkeiten
- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Attest über gesundheitliche Eignung
- zwischen den Pflegeeltern und dem aufzunehmenden Kind sollte altersmäßig ein natürliches Elter-Kind-Verhältnis herrschen
Hinweis: Es gibt für das Bewerberverfahren keine verpflichtende oder einheitliche Vorgehensweise der Vermittlunsgsstellen. Diese Ausführung können daher nur als grobe Richtlinie dienen.