Betreuung "1:1"

  • Flexible 1 : 1 Betreuung Gesetzliche Grundlage: § 35 SGB VIII

    Zielgruppe:



    Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Persönlichkeits- oder Verhaltensproblematik bisher nicht in eine Gruppe einzubinden waren.


    Für die eine geschlossene Unterbringung als Alternative ansteht.


    Kinder/Jugendliche, die aufgrund ihrer Geschichte (evtl. häufige Beziehungsabbrüche etc.) erhebliche Probleme haben, sich erneut auf eine vertrauensvolle Beziehung zu Erwachsenen einzulassen, ihnen vielmehr mit Mißtrauen und Abwehr gegenüberstehen und so für erzieherische Einflüsse kaum oder nicht erreichbar sind.



    Ziel:



    Voraussetzungen schaffen für Eingliederung in Heimgruppe oder andere Jugendhilfemaßnahme.


    Erstellen einer ersten Einschätzung (vorläufige Erziehungsplanung) als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen.


    Unterstützung und Begleitung der Integration.



    Kurzbeschreibung:



    In Form einer 1:1-Betreuung soll den Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit geschaffen werden, gemeinsam mit einem Erwachsenen aus seinem bisherigen - meist gefährdenden Lebensalltag und ~umfeld - auszusteigen. Ein auf den individuellen Bedarf speziell zugeschnittenes Beschäftigungs- und Aktionsprogramm soll dabei für das Kind/den Jugendlichen den Anreiz bieten , „Lust machen“ sich überhaupt auf eine solche Maßnahme einzulassen. Durch das gemeinsame Tun, die gemeinsame Bewältigung von „Abenteuern“ soll zum einen das Selbstwertgefühl des Kindes/Jugendlichen gestärkt werden, zum anderen die konkrete Erfahrung vermittelt werden, daß es sich lohnt, sich auf die Hilfe von Erwachsenen einzulassen, sich darauf zu verlassen. Damit wird ein neuer Erfahrungsraum erschlossen, der einen neuen Kontakt zwischen Kind/Jugendlichem und Erwachsenen ermöglicht, geprägt von Zuverlässigkeit und Sicherheit auf seiten des Erwachsenen und von der „Chance, neu vertrauen zu können“ auf seiten des Kindes/Jugendlichen.



    Im Hinblick auf die angestrebte Integration in eine weiterführende Jugendhilfemaßnahme werden im weiteren Verlauf der Intensiven Einzelbetreuung in den „Alltag unter besonderen Bedingungen“ zunehmend Elemente des „normalen“ Alltags integriert und so zu einem selbstverständlichen Bestandteil. Als Stichworte seien genannt: Verantwortliche Übernahme von Aufgaben, Einhalten von Absprachen und Regeln, Umgang mit Belastung u. v. m. Der Vorteil dieses intensivpädagogischen Zugangs liegt in der Möglichkeit, Bedingungen und Situationen zu schaffen, die sach- und situationslogisch zwingend die Beschäftigung mit diesen Themen herbeiführen (z.B. Wenn keiner kocht, haben wir nichts zu essen. - Wenn keiner einkauft, können wir nicht kochen usw.).



    Der Rahmen wird so gestaltet, daß sich die Anforderungen und Regeln aus der Situation ergeben und damit nicht mehr als Willkür der Erwachsenen interpretiert werden müssen.


    In der Schlußphase der Intensiven Einzelbetreuung wird die Integration in die weiterführende Maßnahme noch durch den Betreuer begleitet, der hier sozusagen als „menschliche Brücke“ fungiert und dem Kind /Jugendlichen den Einstieg erleichtert.



    Zum methodischen Ansatz:



    Für eine solche Maßnahme haben sich Elemente aus der Erlebnis- und Abenteuerpädagogik als sehr hilfreich erwiesen. Diese sollen nicht als bloße „Erlebnis-Highlights“ dienen, sondern werden im Hinblick auf die angestrebte Integration zielgerichtet eingesetzt. Die Ausgestaltung der Maßnahme richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalles und kann die unterschiedlichsten Formen von Aktions- und Beschäftigungsprogrammen, ein- oder mehrtägigen Ausflügen, bis hin zu längeren Reisen haben.



    Rahmen und Zeitraum:



    1:1-Betreuung durch einen Mitarbeiter.


    Zeitliche flexible Gestaltung des Programms, der Mitarbeiter ist grundsätzlich während der Maßnahme an 7 Tagen pro Woche, rund um die Uhr, ansprechbar.


    Zeitliche Dauer: maximal 6 Monate


    Kosten: Projektfinanzierung oder Fachleistungsstunden