Das Entstehen eines Gefühls der Sicherheit, der Geborgenheit und der Verlässlichkeit ist für ein Pflegekind mit seinen oft traumatisierenden Vorerfahrungen und der konkret erlebten Trennungssituation (von Eltern und /oder Bereitschaftspflege/ Heimeinrichtung) von hoher Bedeutung.
Besonders zu Beginn eines Pflegeverhältnisses lässt sich dieses Bedürfnis eines Pflegekindes in der Regel nur schwer mit einer Berufstätigkeit beider Pflegeelternpartner vereinbaren. Sie ist aber auch nicht in allen Fällen ausgeschlossen.
Es ist daher in jedem Einzelfall sowohl die konkrete Situation der Familie als auch die des aufzunehmenden Kindes zu betrachten. Ist ein Pflegekind zum Beispiel schon älter und besucht regelmäßig den Kindergarten oder die Schule, ist gegen eine Arbeitsaufnahme beider Elternteile in dieser Zeit nichts einzuwenden. Auch bei alleinstehenden, berufstätigen Personen, die ein Pflegekind aufnehmen möchten, wird im Einzelfall zu prüfen sein, wie eine für das Kindesempfinden verlässliche Betreuung sicher gestellt werden kann.
Grundsätzlich ist mit dem für die Vermittlung zuständigen Jugendamt zu klären, welche Anforderungen es bezüglich einer (vorübbergehenden Aufgabe der) Berufstätigkeit stellt.