Der Aufenthalt in der Bereitschaftspflege ist zeitlich begrenzt. Während der Zeit in der Bereitsschaftspflege soll die Perspektive des Kindes geklärt und geplant werden, wo und wie das Kind weiter aufwachsen soll. Die Kinder kehren entweder zu ihren leiblichen Eltern zurück oder werden in eine Dauerpflege - oder Adoptivfamilie vermittelt. Auch eine anschließende Unterbringung in einer Heimeinrichtung ist denkbar.
Welchen Zeitraum diese Perspektivklärung umfasst, ist nicht klar umrissen. In der Regel bemühen sich die Jugendämter, einen Aufenthalt von mehr als 3 - 6 Monaten zu vermeiden, da das Kind sonst zu starke Bindungen in der Pflegefamilie eingeht. Dennoch lässt sich ein längerer Aufenthalt in der Bereitschaftspflege oft nicht verhindern, z.B. wenn Gerichtsverfahren (Familiengericht oder Strafgericht) anhängig sind, deren Ausgang abgewartet werden soll oder Gutachten oder Diagnosen erstellt werden, um die Bedürfnisse des Kindes oder die Erziehungsfähigkeit der Eltern einschätzen zu können.
Bereitschaftspflegefamilien müssen dazu fähig sein
- Kinder in besonders belastenden Situationen und auch ohne Wissen um ihre Vorgeschichte und ihre Besonderheiten anzunehmen,
- Kinder diagnostisch zu beobachten und diese Beobachtungen auch schlüssig darzulegen,
- mit den leiblichen Eltern, den Mitarbeitern des Jugendamtes oder von Beratungsstellen sowie mit Ärzten und Therapeuten intensiv zusammen zu arbeiten,
- bei der Planung des weiteren erzieherischen Bedarfs mitzuarbeiten und
- nach der Perspektivklärung Kinder beim Ablöseprozeß zu unterstützen und sich zu trennen.
Bei der Bereitschaftspflege wird ein erhöhtes Pflegegeld gezahlt. Es gibt auch Jugendämter, die Bereitschaftspflegeeltern im Falle eines nicht besetzten Platzes einen Sockelbetrag zahlen. Bereitschaftspflegefamilien sind häufig in einen (nächtlichen) Telefonnotdienst und in Wochenendbereitschaften eingebunden.
Kommentare 1
Marie P
Hallo. Ich bin neu hier und brauche mal eure Hilfe bzgl Bereitschaftspfg. Mein Mann und ich haben 1 PS großgezogen, dieser ist inzw verheiratet. Wir sind ursprünglich aus NRW, sind vor über 12 Jahren nach Bayern gezogen, nun aber wieder zurück nach NRW in die Nähe unserer Verwandten.
In beiden Bundesländern haben wir schon Kinder in Brsp betreut. Nun möchten wir erneut Kinder in BRSp bereuen.
Ohne Kinder ist der Tag so leer, Wo ist es besser sich zu bewerben? Wie lange dauert es in NRW bis man belegt wird. Wir möchten allerdings keine pubertierenden Kinder.
Was ist besser,-Bewerbung bei einem Träger oder bei dem Jugendamt? Könnt ihr Träger bzw Jugendämter uns empfehlen? Wir wohnen am Niederrhein.