Sie fühlen sich unsicher, ob sie gegenüber routinierten Amtspersonen so überzeugend auftreten können, dass sie ernst genommen werden und wichtige sie betreffende Entscheidungen mit beeinflussen können.
Um den Bürgern diese Ängste vor dem Kontakt mit Ämtern zu nehmen, hat der Gesetzgeber mit § 13 SGB X die Möglichkeit geschaffen, zu Ämterterminen eine Person seines Vertrauens mitzunehmen. Dies kann ein Beistand sein, der dem Betroffenen bei Verhandlungen zur Seite steht oder ein Bevollmächtigter, der die Verhandlungen für ihn führt.
Auch Pflegeeltern haben häufig mit Ämtern, überwiegend dem Jugendamt, zu tun. Sie sind z.B. im Rahmen der Hilfeplanung regelmäßig an wichtigen Entscheidungen beteiligt. Solange diese Entscheidungen einvernehmlich und in einem ruhigen und konstruktiven Rahmen geführt werden, werden Pflegeeltern kein Bedürfnis verspüren, die Hilfe eines Beistandes in Anspruch zu nehmen. Es gibt aber auch Situationen, in denen sich Pflegeeltern ohnmächtig fühlen, da sie sich mit Erwartungen von Sozialarbeitern, Helfern, leiblichen Eltern und anderen Beteiligten konfrontiert erleben, die sie als belastend und schädlich empfinden oder nicht nachvollziehen können. In diesen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass auch Pflegeeltern einen rechtlichen Anspruch darauf haben, zu allen Amtsterminen einen Beistand mitzunehmen, wenn sie dies möchten.
Ein Beistand ist in der Regel eine von den Pflegeeltern als belastend erlebte Situation nicht emotional eingebunden. Das ermöglicht es ihm, einen Termin beim Jugendamt mit den Betroffenen vorzubereiten, die wesentlichen Sachverhalte emotionsfrei(er) zu sortieren und gemeinsam mit den Pflegeeltern Vorgehensweisen oder Argumente zu gewichten und mögliche Lösungswege zu entwickeln. Das schafft bereits im Vorfeld eines Gespräches Sicherheit. Während des Gespräches kann der Beistand auch dann noch aufmerksam und sachlich zu folgen, wenn Pflegeeltern z.B. innerlich aufgewühlt sind und nicht mehr unbefangen zuhören oder reagieren können. Pflegeeltern können sich so sicher sein, dass trotz der für sie belastenden Situation jemand an ihrer Seite steht, der die wesentlichen Punkte im Auge behält und sie unterstützt. Auch für die Mitarbeiter des Jugendamtes kann es positiv sein, eine Person dabei zu haben, die zur Versachlichung des Gespräches beiträgt.
Beistand kann "jeder" sein. Geht es z.B. nur um moralischen Unterstützung, könnte eine gute Freundin mitgenommen werden. Bei wichtigen Entscheidungsprozessen bietet es sich aber an, eine Person als Beistand zu wählen, die fachlich versiert ist und damit auch inhaltlich argumentativ und regulierend in das Gespräch eingreifen kann. Im Bereich des Pflegekinderwesens kann dies sinnvollerweise ein Mitarbeiter eines Pflegeelternverbandes sein, die teilweise Mitglieder speziell für diese Aufgabe ausbilden.
Das Vorhaben, einen Beistand zu einem Gespräch mitzubringen muss nicht angekündigt werden.
Dennoch kann eine entsprechenden Vorabinformation durchaus sinnvoll sein. Häufig folgt der Ankündigung, einen Vertrauensperson mitzubringen, zwar zunächst Skepsis oder sie wird als Misstrauenserklärung gegenüber dem Jugendamt verstanden. Beistände berichten jedoch aus ihrer Praxis, dass es nachfolgend in einigen Fällen dazu kam, dass das Jugendamt von sich aus eine akzeptable Lösung angeboten hat bzw. die Pflegeeltern zu einem "Vorabgespräch" eingeladen wurden, um die Problemsituation zu klären und dass dies gelang. Sie berichten weiterhin, dass in den Gesprächen, in denen sie gemeinsam mit Pflegeeltern zum Gespräch gingen, eine gute Lösung erreicht werden konnte, weil alle Gesprächspartner gut vorbereitet waren, so dass auch in schwierigen Situationen ein konstruktives Vorgehen erreicht werden konnte.
Gesetzliche Grundlage:
§ 13 SGB X - Bevollmächtige und Beistände