Behinderte Kinder

  • Die Vermittlung von behinderten Kindern in eine Pflegefamilie bedarf besonderer Vorbereitung.

    Pflegeeltern müssen möglichst genau über Art und Ausmaß der Behinderung informiert werden, damit sie entscheiden können, ob sie der Versorgung, Betreuung, Erziehung und Förderung eines behinderten Kindes auf Dauer gewachsen sind.



    Im täglichen Leben müssen behinderte Menschen häufig erfahren, dass ihnen mit Distanz und auch Ablehnung begegnet wird. Pflegeeltern müssen damit rechnen, dass dies bei der Aufnahme und Begleitung eines behinderten Kindes auch ihnen geschieht. Sie müssen daher in besonderem Maße belastbar und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.



    Ist bei behinderten Kindern ein erhöhter erzieherischen Bedarf gegeben, sollte mit dem Jugendamt über die Zahlung eines erhöhten Erziehungsbeitrages (s.a.: Pflegegeld) verhandelt werden.



    Je nach Art und Ausmaß der Behinderung können laufende und/ oder einmalige Zahlungen bei der Krankenkasse und eine Einstufung in die Pflegeversicherung beantragt werden. Diese Leistungen werden auf das Pflegegeld nicht angerechnet.