Anbahnung

  • Wenn möglich, soll vor dem Einzug eines Kindes in eine Dauerpflegefamilie eine Anbahnungsphase stattfinden.

    Wenn möglich, soll vor dem Einzug eines Kindes in eine Dauerpflegefamilie eine Anbahnungsphase stattfinden.
    Erfolgt die Vermittlung in eine Dauerpflegefamilie direkt aus der Herkunftsfamilie, ist dies nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.


    Häufig leben Kinder jedoch bereits seit einiger Zeit in der Bereitschaftspflege oder in einer Heimeinrichtung. In diesen Fällen dient die Anbahnungsphase dem gegenseitigen allmählichen Kennenlernen von Kind und Pflegefamilie und der bewussten Entscheidung füreinander und sie bewahrt das Kind durch einen "weichen Übergang" vor einem (weiteren) abrupten Wechsel seiner Bezugspersonen und seines momentanen Lebensumfeldes und somit vor (erneuter) tiefer Verunsicherung.



    Die Anbahnungsphase gliedert sich in mehrere Schritte.



    Zunächst erhalten die potentiellen Pflegeeltern alle für die Vermittlung relevanten Informationen (biographischen Angaben, Gründe für die Unterbringung, Erkenntnisse über die Besonderheiten und Bedürfnisse (in körperlicher und seelischer Hinsicht) des Kindes, rechtlicher Status, geplante zeitliche Perspektiven, vorstellbare Rahmenbedingungen wie z.B. Besuchskontakte usw.). Hierbei ist es wichtig, dass von Seiten des Jugendamtes keine wichtigen Informationen verschwiegen werden und sich Pflegeeltern ernsthaft fragen, ob sie sich ein Zusammenleben mit dem Kind vorstellen können.



    Anschliessend erfolgt das erste Kennenlernen von Kind und Pflegefamilie. In dieser Phase muss sich zeigen, ob "die Chemie stimmt". Denn die Aufnahme eines Kindes in einer Familie bedeutet, zukünftig mit diesem Kind mit all seinen Bedürfnissen und Besonderheiten Tag und Nacht zusammen zu leben, mit ihm das gesamte Familienleben zu teilen, Nähe zu erleben, zu wollen und zuzulassen. Zudem sollten sich Pflegefamilie und Herkunftsfamilie kennen lernen, um zu überprüfen, ob eine Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes möglich erscheint.



    Können sich alle Beteiligten (Pflegeeltern, Kind, Fachkräfte und Personensorgeberechtigter) die Vermittlung des Kindes in die Pflegefamilie vorstellen, werden die Kontakte zwischen Kind und Pflegefamilie zunächst aufgebaut und dann schrittweise erweitert. Dies geschieht in der Regel zunächst durch Besuche der Pflegefamilie beim Kind. Besteht zwischen ihnen ein erstes Vertrauensverhältnis erfolgen Besuche des Kindes - oft erst begleitet durch eine Bezugsperson aus dem aktuellen Umfeld - in der Pflegefamilie, die allmählich zeitlich ausgeweitet (stunden- und tageweise, Übernachtung, Wochenende, ggf. Ferienzeit) werden. Sind sich Pflegefamilie und Kind sicher, dass sie zukünftig zusammen leben möchten und haben sie sich ausreichend kennen gelernt, erfolgt der Umzug in die Pflegefamilie.



    Es gibt keine klar umrissenen Zeitangaben für die Dauer einer Anbahnungsphase. Der zeitliche Umfang hängt vom Alter des Kindes, der Dauer seiner Unterbringung in der Bereitschaftspflege/ Heimeinrichtung, der Intensität der dort eingegangenen Bindungen und der Bereitschaft des Kindes, sich auf die neue Familie einzulassen, ab. Bei jüngeren Kindern kann diese Zeit wenige Wochen, bei älteren Kindern mehrere Monate betragen. Ein regelmäßiger Austausch über den Verlauf der Anbahnungsphase, klare Absprachen zwischen allen Beteiligten, gutes Einfühlungsvermögen und professionelle Unterstützung der beteiligten Fachkräfte sind Voraussetzung für das Gelingen einer Anbahnung und zum Erkennen des richtigen Zeitpunkts zur Übersiedlung.



    Haben Bewerber zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel, ob das gemeinsame Leben mit dem ihnen vorgestellten Kind gelingen kann, sollten sie dies offen mit den für sie zuständigen Fachkräften besprechen. Gelingt es dabei nicht, die Zweifel auszuräumen, sollten sie mutig genug sein, die Anbahnung abbrechen. Auch wenn eine solche Entscheidung möglicherweise mit Verletzungen für das Kind und die Pflegefamilie einhergeht (dies kann besonders dann der Fall sein, wenn der Abbruch zu einem späten Zeitpunkt der Anbahnung geschieht), ist sie dennoch verantwortungsvoll, wenn die Pflegeeltern ein späteres Scheitern des Pflegeverhältnisses fürchten. Sie bedeutet auch kein Versagen der Pflegefamilie sondern ist ein Zeichen der ernsthaften Prüfung der Pflegefamilie im Hinblick auf dieses Kind.