Vernachlässigung

  • Unter Vernachlässigung eines Kindes versteht man seine mangelhafte Umsorgung und/ oder Betreuung oder das Vergessen oder Vorenthalten notwendiger Zuwendung und Förderung durch die Betreuungsperson.

    Es gibt zwei Formen von Vernachlässigung: körperliche und psychische. Sie können sowohl unabhängig voneinander als auch parallel auftreten.



    Eine körperliche Vernachlässigung liegt vor, wenn die Versorgung und Pflege eines Kindes nicht ausreichend erfolgt (z. B. Mangel- oder Fehlernährung, unzureichende Hygiene, Verweigerung medizinischer Versorgung). Körperliche Verwahrlosung kann zu gravierenden, teilweise irreparablen, Folgeschäden führen und in extremen Fällen tödlich enden.



    Psychische Vernachlässigung bedeutet die lieblose und unpersönliche Betreuung eines Kindes. Sie kann sich z.B. durch Anschreien, Einschüchterungen, Beleidigungen oder fehlende emotionale Zuwendung oder Förderung äußern. Die Folgen psychischer Verwahrlosung sind häufig erst langfristig erkennbar und können vielfältig sein. Zu nennen sind hier u.a.:


    - Entwicklungsstörungen


    - Fehlentwicklungen (z. B. Bindungsstörungen, Anpassungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen)


    - Depressionen


    - Hospitalismus/ autistische Verhaltensweisen


    - Deprivation



    Vernachlässigung ist in der Regel ein Resultat aus Überforderung der Versorgungsperson oder ihrer nicht ausreichenden Fähigkeit, die Bedürfnisse des Kindes abgemessen zu erkennen und/ oder zu befriedigen. Gerade bei Überforderung/ Überlastung kommt es häufig zusätzlich zu der Vernachlässigung zur Anwendung von Gewalt.