Über die Zuständigkeiten in der eigenen Kommune können sich Bewerber bei ihrem Jugendamt informieren.
Bevor es zur Aufnahme eines Pflegekindes kommt, wird in der Regel durch die vermittelnde Stelle ein Bewerberverfahren durchgeführt.
Nach positivem Abschluß des Bewerberverfahrens ist die Bewerberfamilie grundsätzlich für die Aufnahme eines Pflegekindes geeignet. Die genauen Rahmenbedingungen für eine mögliche Aufnahme (Alter, Geschlecht, Art und Umfang von seelischen, geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen, die der Familie zugemutet werden können bzw. die sie sich zutrauen u.ä.) wurden im Bewerberverfahren geklärt.
Wie lange es nach Abschluß des Bewerberverfahrens bis zur Aufnahme eines Kindes dauert, ist sehr unterschiedlich. Denn es wird keine "Warteliste" abgearbeitet, auf der die Bewerber stetig voran rutschen, sondern für jedes zu vermittelnde Kind wird nach genau den Bewerbern gesucht, die über das Potential verfügt, diesem Kind Familie zu sein.