Umgangsrecht von Pflegepersonen

  • Wird ein Pflegeverhältnis beendet (-> Beendigung des Pflegeverh.) steht Personen, bei denen das Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat und/oder bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

    Gesetzliche Grundlagen:


    § 37 KJHG - Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie


    § 1685 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen