Gesetzliche Grundlagen:
§ 37 KJHG - Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 1685 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
Gesetzliche Grundlagen:
§ 37 KJHG - Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 1685 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen