Für Kinder bedeuten die Trennung der Eltern und die damit vorangehenden Beziehungsprobleme in der Regel eine erhebliche psychische Belastung, die sich in Angst, Wut oder Trauer äußern kann. Bei Pflegekindern kann es in der Trennungsphase zudem zu einer Retraumatisierung kommen, in der Erinnerungen an die Trennung von den leiblichen Eltern wiederkehren. Alle Kinder benötigen bei einer Trennung der Eltern zugewandte Hilfe, für Pflegekinder kann dies jedoch in erhöhtem Maße erforderlich sein.
Eine Trennung oder Scheidung müssen Pflegeeltern dem Jugendamt mitteilen.
Sie bedeutet jedoch nicht, dass das Pflegeverhältnis beendet werden muss. Vielmehr würde eine erzwungene Trennung ein Pflegekind, das in der Pflegefamilie eine Bindung eingegangen ist, weiter traumatisieren. Im Interesse des Kindeswohles und zur Sicherung der eingegangenen Bindung kann und soll daher ein Pflegekind auch nach Trennung der Pflegeeltern bei einem Pflegeelternteil verbleiben, auch wenn dies unter möglicherweise erschwerten Bedingungen erfolgt.
Nach der Trennung der Pflegeeltern steht dem Pflegekind – wie leiblichen Kinder – ein Recht auf Umgang zu dem getrennt lebenden Pflegeelternteil zu, wenn dies dem Kindeswohl dient.