Probleme bei der Regulierung von Schäden, die durch Pflegekinder verursacht wurden

  • In einer Stellungnahme verweist der Runde Tisch der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände auf die Probleme bei der Regulierung von Schäden, die durch Pflegekinder verursacht wurden


    Stellungnahme


    Die Absicherung von Schäden, die durch Pflegekinder verursacht werden, ist sehr mangelhaft. Die Haftpflichtversicherung basiert auf den Regelungen zum Schadenersatz sowie zur Haftpflicht (BGB §§ 823, 828 und 832). Das bedeutet, dass entweder die Deliktfähigkeit des Schadensverursachers gegeben sein muss oder eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. In den aktuell angebotenen Haftpflichtversicherungen für Pflegekinder wird jedoch regelmäßig auf dieses Ausschlusskriterium hingewiesen. So heißt es in den Arbeitspapieren des LVR: „Eine Haftpflichtversicherung wird von vielen Jugendämtern für Schäden, die das Pflegekind Dritten zufügt, in Form so genannter Sammelversicherungen für Pflegekinder abgeschlossen. Diese erfassen … jedoch regelmäßig nur solche Schäden, die durch ein bereits deliktsfähiges Kind (Vollendung des siebten Lebensjahres) verursacht werden.“


    Eine andere Versicherung schreibt: „…Wir versichern gesetzliche Haftpflichtansprüche nach dem BGB, ….“ Mit der Formulierung „gesetzliche Haftpflichtansprüche“ ist, ohne es zu betonen natürlich ebenfalls der Bezug auf die Deliktfähigkeit hergestellt.


    .....


    Es gibt Pflegekinder, die beeinträchtigt sind und hochgradig aufgeregt und exzessiv reagieren können. Wenn so ein Kind extrem sauer ist und z.B. im Haus und Hof Feuer macht, dann verlieren die Pflegeeltern viel oder alles. Sie könnten notfalls vor dem Ruin stehen. Nach den Regularien der Versicherungen sind eben genau diese Schadensfälle nicht versicherbar.


    Pflegefamilie sein – ein unkalkulierbares Risiko?


    Wie kann einer Pflegefamilie geholfen werden, die durch eine Handlung/Tat ihres Pflegekindes einen Schaden an Leib, Leben oder/und Vermögen erleidet? Kann es wirklich damit getan sein hinzunehmen, dass sie in der Erfüllung einer gesellschaftlichen Aufgabe allein steht und nichts zu erwarten hat?


    Quelle und weiterlesen: http://www.moses-online.de/art…erung-schadensregulierung

  • Hallo Miwi,


    zu Deinem Threth gleich mal eine Frage vielleicht hast Du eine schnelle Antwort,
    unser Pflegekind hat in dem 1.Jahr was es bei uns ist bereits das 2te Leptop und auch ein Handy Kapput gemacht,wie ist das mit der Versicherung über das JA.?Wo muß ich Ansprüche stellen um eine Reperatur oder neubeschaffung zu bekommen.
    Danke omistruppi

  • Hallo Struppi,
    ohne Altersangabe und ohne Angabe, wer Eigentümer der beschädigten Teile ist, kann man keine sinnvolle Antwort geben.


    Soviel zur Vergangenheit.
    Für die Zukunft kann ich nur dringend dazu raten, bei der Fairsicherung" die Zusatzversicherung für PK abzuschließen.

  • Hallo Miwi,
    PFK.ist 17 Jahre alt und der PC ist von meinem Partner der mit im Haushalt wohnt.
    Seine Versicherung meint da wir im gemeinsamen Haushalt leben würden Sie nicht Regulieren,kann das wirklich sein?Welche möglichkeiten gibt es um nicht auf den Kosten immer sitzen zu bleiben?
    Danke struppi

  • wir hatten in den letzten 6 Moaten 2 Schäden von PK.



    Einmal vom 13 jährigen und einmal von 5 jährigen.



    Beide Schäden wurden über die Haftpflich des JA erstattet.

  • Mein Reden seit 20 Jahren leben mit DELIKTUNFÄHIGEN Kindern.


    Ich kann immer nur wieder betonen, dass sie eben nicht zu versichern sind- denn wenn ich meine Aufsichtspflicht vernachlässige zahlt zwar meine Haftpflicht, ich komme aber in Teufels Küche, weil ich eben die Aufsicht nicht gewährleistet habe- also passe ich lieber auf, warne alle anderen vor, die mit meinen Kindern zu tun haben und hoffe, dass es irgendwann möglich sein wird nicht deliktfähige Kinder zu versichern, auch wenn sich dies eigentlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren lässt, eben weil Versicherungen nur eintreten, WENN jemand "Schuld" am Schaden hat.


    rainbowwoman, die froh ist, dass die großen Schäden (Schule angezündet) nicht in meiner Obhut stattfanden und die anderen (Haus unter Wasser setzen,Möbel zerstören etc.) sich im (finanziell möglichen) Rahmen hielten.

  • Zitat

    Original von omistruppi
    Hallo Miwi,
    PFK.ist 17 Jahre alt und der PC ist von meinem Partner der mit im Haushalt wohnt.
    Seine Versicherung meint da wir im gemeinsamen Haushalt leben würden Sie nicht Regulieren,kann das wirklich sein?Welche möglichkeiten gibt es um nicht auf den Kosten immer sitzen zu bleiben?
    Danke struppi


    Hi,


    ich bin da nicht der Experte. Auch fehlen mir die Erfahrungen mit Schäden, bisher toi toi toi nix passiert. ;)
    Vielleicht hat ein anderer User da mehr Erfahrung.


    mfg
    Michael

  • Meine PT (5) hat einen Werkstattersatzwagen, den ich für einige Tage fuhr, mit einem 'A' verziert. Schadensumme: 950,- EUR.


    Meine eigene PHV hat nicht gezahlt - Schäden an Mietwagen sind ausgeschlossen.


    Die Rechtsabteilung der Stadt hat zunächst abgelehnt (und zwar auf eine Art und Weise, die mich sehr wütend gemacht hat). Ich habe u. a. argumentiert, dass es doch nicht sein kann, dass ich als PM mit meinem Privatvermögen hafte. Bei der LM (Sorgerechtsinhaberin) wurde dann von der Stadt angefragt, ob sie eine Versicherung habe. Ich weiss zwar, dass sie eine hat, kenne aber ihre Antwort an die Rechtsabteilung der Stadt nicht.


    Letztlich scheint ihre Antwort dazu geführt zu haben, dass die Stadt den Schaden übernommen hat.


    Ansonsten hätte ich versucht, den Schaden über meine Binnenhaftpflicht abzuwickeln. Hier kommuniziere ich jedoch nicht direkt mit dem Versicherungsunternehmen, sondern mit der Generalvertretung in Berlin, die die Binnenhaftpflicht für Pflegekinder anbietet.

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    Die einzige Macht, die Menschen über uns ausüben, ist die, die wir ihnen zugestehen.

  • ?( ?( ?(


    also ich bin schon 17 Jahre im Pflegekinderwesen und habe noch nie ein Problem gehabt einen gemeldeten Schaden NICHT ersetzt zu bekommen.


    Pflegekinder waren bei Schäden zwischen 2 und 13 Jahre.


    Hat unser JA andere Versicherungen?
    Ich wusste gar nicht, dass es da solche Problme geben kann ?(

  • KUH-VADIS, der 'sympathische' Mitarbeiter der Stadtverwaltung hatte mir salbungsvoll mitgeteilt, dass die HP-Versicherung der Stadt eine freiwillige Leistung der Stadt wäre. Man könne nun wirklich nicht erwarten, dass die Stadt hier einspringt, wenn man doch schon das Pflegegeld bezahlt. Einen Rechtsanspruch hätte man nicht. Auch wenn sich die leiblichen Eltern im Alltag nicht um ihr Kind kümmern können, sollten sie doch wenigstens eine Haftpflichtversicherung haben und so für ihr Kind Verantwortung zeigen. Klar, macht ja total Sinn.


    Ich hatte als Reaktion ein Einschreiben an die Leiterin des Rechtsamt verschickt und ein direktes Gespräch mit der (gerade neu gewählten ;-) ) Bürgermeisterin angekündigt, gerne in Gegenwart von Pressevertretern und Pflegeelterninteressenverbänden.


    Darüberhinaus habe ich die Frage gestellt, warum man denn nicht den Versicherungen die 'Auseinandersetzung' überliesse. Den Schadenfall der Versicherung der Stadt melden, diese geht in Regress zur eventuell vorhandenen Versicherung der Sorgeberechtigten...


    Und ich hatte bemerkt, wie wenig sinnvoll solche Regelungen im Fall von Inobhutnahmen seien. In solchen Situationen stehen die Zeichen generell schon auf 'Sturm' und dann noch schnell - vollkommen unnötig - weiteres Konfliktpotential aufbauen.


    Ich weiß nun nicht, was letztendlich dazu geführt hat, aber am Ende hat die Stadt den Schaden doch noch über die eigene HP-abgewickelt.

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    Die einzige Macht, die Menschen über uns ausüben, ist die, die wir ihnen zugestehen.

  • unsere Kinder müssen privat versichert werden, da das JA kinder nicht versichert. Ich muss eine Haftpflichtversicherung privat haben um zusätzlich eine Binnenhaftpflichtversicherung abschließen zu können, Beitrag niedriger. Habe ich keine private Haftpflichtversicherung steigt auch der Preis in der Binnenhaftpflichtversicherung für Pflegekinder etc.Es gibt auf dem Markt zwar einige Anbieter, aber ich kenne bisher nur 2.
    LG

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