Auf den Seiten der BGW ist nun die Aussage getroffen worden, wer sich den nun versichern muss:
"Bei Bereitschaftspflegeeltern ist für die Versicherungspflicht entscheidend, nach welcher Vorschrift im SGB VIII die Bereitschaftspflege ausgeübt wird. Nur bei der Ausübung der Bereitschaftspflege nach § 42 SGB VIII besteht eine Versicherungspflicht für die Pflegeeltern. Entscheidend für die Unternehmerpflichtversicherung ist auch hier die Pflegevereinbarung zwischen den Bereitschaftspflegeeltern und dem Jugendamt. Sind beide Bereitschaftspflegeeltern aufgeführt, werden zwei Unternehmerpflichtversicherungen im Kataster eingetragen. Steht nur eine Person in der Pflegeerlaubnis, wird auch nur diese Person mit einer Unternehmerpflichtversicherung eingetragen......."
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Gesetzl. Versicherungspflicht für Bereitschaftspflegeeltern nur bei Unterbringung nach § 42 SGB VIII
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Die Krux des Ganzen ist bei BSP allerdings, dass sie aufgrund von Inobhutnahmen (§42) belegt werden.
Es war ja vorher noch der Ausweg, dass man sagte, wer das mtl. Freihaltegeld erhält, gilt als BSP.
Jetzt haben sie mittels §42 das Loch geschlossen.
Denen fällt doch immer noch was einUnd nun wird es spannend.
Es werden ja auch DPE oftmals ad hoc mit Kindern belegt, die in Obhut genommen wurden.
Und schon haben wir den Übergang von BSP zu DP. Eine Gefahr, auf die immer wieder hingewiesen wurde.
Die Tür von BSP zur DP bzgl. Versicherungspflicht ist nur angelehnt u. schnell aufgestoßen.
Was die BGW 2005/06 nicht mit einem Durchmarsch erreichte, gelingt jetzt evtl. durch die Hintertür. -
Das ist eine große Sauerrei.
Ich kann mich Ulti nur anschließen.
Mehr fällt mir nicht dazu ein. -
Das Schlimme dabei ist:
Man muss das Kind nur einen Tag nach § 42 aufnehmen u. ist dann für EIN GANZES JAHR beitragspflichtig.Nun liegt es an den JÄ, ob die Meldung an die BGW machen oder nicht.
Vorstellen könnte ich mir, dass die BGW bei der Wiju Druck macht u. unerfahrene MA werden die Meldung rausgeben. -
Ich selber bin ja bei einem Freien Träger.Ich bin gespannt was bei uns passiert.
Bei meinem alten JA wurden alle schon gemeldet.Nett,ne? -
Noch schlimmer ist, das man als selbständiger Unternehmer geführt wird und meines Erachtens damit auch steuerpflichtig ist
im schlimmsten Fall kann das massive Steuernachzahlungen für die letzten Jahre bedeuten
auch bedeutet das, dass jeder Babysitter, Putzfrau etc. separat bei der BGW gemeldet und versichert werden muss
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Wir haben immer noch einen Widerspruch gegen die BGW-Pflichtversicherung laufen und weigerten uns daher bisher mehr oder weniger erfolgreich noch fehlende Daten anzugeben.
Vieles hatten wir trotzdem versehentlich schon mehrfach per Fax nachgereicht und immer wieder kommen Aufforderungen, selbige Daten nachzureichen.Aber noch viel nerviger ist, dass regelmäßig aber immer ein anderer Mitarbeiter der BGW anruft, um uns zu überzeugen den Widerspruch zurückzunehmen.
Nun kam heute die Krönung des Ganzen, das JA rief mich an, dass die BGW Amtshilfe beantragt hat. Ich fasse es nicht. Mir war gar nicht klar, dass die BGW ein "Amt" ist. Unser JA wird nun klären müssen, ob sie Daten rausgeben müssen oder nicht. Ich bin echt mal gespannt, welche Entscheidung getroffen wird.
Ich habe der SA vom JA meine Gründe benannt und erklärt, sie stimmt mir auch voll zu, muss sich aber im JA trotzdem rückversichern.
Hat denn noch jemand einen Widerspruch gemacht und wenn ja, was habt ihr bisher für Erfahrungen dabei gemacht?
Hl. Birma
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Könnt Ihr mir bitte kurz auf die Sprünge helfen. Betrifft diese Versicherungspflicht die PE, welche mit Vertrag arbeiten? Wir machen "Dauerpflege", werden aber auch immer wieder mit Inobhutnahmen bzw. Bereitschaften mit Aussicht auf "Dauerpflege" belegt. Bin nun total verwirrt.
LG
Daute
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Nein es ist die Bereitschaft gemeint.Ich stelle Dir hier einen Link rein aus dem Bereitschaftsforum ein,das kannste Dir dies in Ruhe durchlesen.
BGW: "Stadt bringt PE in Not" Zeitungsartikel
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