Ablaufmuster - Verbleibensanordnung Eilantrag
Gesetzlich geregelt ist die Verbleibensanordnung in §1632 Abs. 4 BGB. Hier im Link werden die Zuständigkeiten sowie der Ablauf beschrieben:
Gesetzlich geregelt ist die Verbleibensanordnung in §1632 Abs. 4 BGB. Hier im Link werden die Zuständigkeiten sowie der Ablauf beschrieben: